Gewährleistung / Reklamationen

Gewährleistung: 5 Jahre Systemgarantie

Garantiebedingungen:

  • 5 Jahres Systemgarantie (für Profile - Farbbeständigkeit, Türverkleidungen, qualitativ hochwertige Herstellung und Montage, Beschläge) bei Einhaltung der technischen Anweisungen, regelmäßiger Wartung und Instandhaltung;
  • Die Garantiezeit für Griffe, Drücker,  Kurbeln, Gurte, Gurtwickler, Schnurwickler, Türschließer, elektrische Schlösser und andere Elektronik sowie Dichtungen beträgt 1 Jahr;
  • Die Garantiezeit auf Vorbau und Aufsatzrollläden sowie integrierte Fliegengitter beträgt 2 Jahre, auf Antriebsmotoren und Elektronik 1 Jahr (mechanische Schäden am Netz des Insektenschutzes und Rollladenpanzern sind nicht Gegenstand der Garantie). Auf Panzer in Dunkelbrauntönen bieten wir keine Garantie;
  • Die Garantie auf die Funktionalität von Jalousien beträgt 2 Jahre, auf Antriebsmotoren 1 Jahr;
  • Die Garantiezeit auf Fensterbänke beträgt 1 Jahr, auf die außen eingebauten Fensterbänke aus Marmor geben wir keine Garantie;
  • Die Funktionsgarantie auf Glas beträgt 5 Jahre (Beständigkeit des Gases im  Glas, beschlagen zwischen den Scheiben);
  • Auf integrierte Kreuzsprossen (Senken, Klingeln, Glasbruch, ...) bieten wir keine Garantie. Auf  Reflexglas mit metallischer Beschichtung zum Schutz vor Sonne kann unter bestimmten Bedingungen an der Außenseite Korrosion auftreten, die aber  nicht Gegenstand der Garantie ist;
  • Die Gewehrleistung umfasst nicht kleine Oberflächenunregelmäßigkeiten an den Produkten und dem Glas, wenn diese nicht das Ergebnis von mechanischen Einflüssen bei der Herstellung  sind (Kratzer, Abschürfungen), wenn sie die Funktionalität des Produkts nicht beeinträchtigen und wenn sie aus einer Entfernung von mehr als 1 m nicht sichtbar sind. Andere Oberflächenunebenheiten müssen schriftlich bei der Übergabe am Sitz der Gesellschaft oder  nach dem Einbau (Übergabe Protokoll) beanstandet werden bzw. versteckte Mängel innerhalb von 8 Tagen nach der Übergabe oder dem Einbau. Für alles andere gelten die Richtlinien für die visuelle Qualitätsprüfung des Glases und des Produktes.

Der Käufer kann sich auf Rechte aus der Gewehrleistung nicht berufen bei:

  • Mechanischen Schäden am Glas und am Produkt, die nach der Übergabe der Ware bzw. Nach unterzeichnung des Übergabeprotokolls  entdeckt wurden oder  aufgetreten sind (Kratzer, Abschürfungen an den Profilen und am Glas ...).
  • Mängel und Schäden am Produkt durch unsachgemäße und gewaltsame Verwendung oder höher Gewalt;
  • Mängel und Schäden am Produkt aufgrund der Nichteinhaltung der technischen Anleitung zur Benutzung und Wartung, und im Falle dass eine mangelhaften Reparatur durch einen nicht autorisierten Dienstleister oder eine unqualifizierte Person durchgeführt wurde;
  • Im Falle von mangelhaftem Einbaus, der nicht durch den Hersteller REMOPLAST d.o.o. oder dessen beauftragte Monteure vorgenommen wurde;
  • Im Falle dass der Kleber der Schutzfolie an der Oberfläche des Profils oder der Scheibe festgeschmolzen ist, weil die Schutzfolie nicht unmittelbar nach dem Einbau entfernt worden ist;

Alle Gewährleistungsansprüche aus der Garantie muss der Käufer schriftlich unter Vorlage der Originalrechnung am Sitz der Firma geltend machen oder füllen Sie ein Online-Formular aus.

Unsere Referenzen

E-News Anmeldung